Je nach Größe und Fachrichtung Ihrer Arztpraxis führen wir alle übergeordneten Aufgaben zur standardisierten Praxishygiene durch. Dazu gehören:
Werfen Sie einen Blick auf unsere Checkliste.
Sie bietet einen guten Überblick, an welche Hygieneaspekte gedacht werden muss und welche Praxisbereiche von den Richtlinien des Robert-Koch-Instituts betroffen sind.
Zur Checkliste geht es hier.
Ansonsten kontaktieren Sie uns einfach per Kontaktformular. Wir informieren Sie unverbindlich.
Unsere Experten haben Erfahrung aus der Beratung zahlreicher Praxen.
Wir bilden uns außerdem regelmäßig fort, um auf dem Laufenden zu bleiben und die Neuerungen an Sie weiterzuleiten.
Wir unterstützen Sie dabei die aktuellen Hygienestandards zu erfüllen, sodass Ihre Praxis auf eine Begehung Ihres zuständigen Gesundheitsamtes vorbereitet ist. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Zum Kontaktformular geht es hier.
Hygiene hat in der medizinischen Versorgung eine tragende Rolle. In ihrer täglichen Arbeit ist das Personal im Gesundheitswesen meist einer breiten Palette potentiell krankheitsauslösender Erreger ausgeliefert. Nosokomiale Infektionen sind häufig und stellen eine Gefahr für den Ruf der Praxis dar. Eine gute Hygiene trägt zur Erhaltung der Gesundheit der Mitarbeiter bei und sorgt für das Wohl der Patienten. Der Patient sollte bei der medizinischen Behandlung auf eine einwandfreie Hygiene treffen. Das Thema Hygiene ist umfassend und es genügt nicht, sich nur auf einen kleinen Bereich zu fokussieren. Damit die Hygiene in der Arztpraxis allen Ansprüchen und Regelungen entspricht, ist es maßgeblich, beim Hygienemanagement an alle möglichen Bereiche in der Praxis zu denken und standardisierte Hygieneanweisungen zu erstellen. Dazu zählen zum Beispiel die Personal- und Umgebungshygiene, sowie die Hygiene bei der Patientenbehandlung und die Hygiene im Umgang mit Medikamenten und Impfstoffen. Aber auch bauliche und technische Gegebenheiten der Praxis stellen ein potentielles Risiko dar.
Eine der wichtigsten Maßnahme zum Schutz vor Infektionen ist hierbei die Händehygiene. Diese umfasst Handlungen wie:
Voraussetzung dafür ist, dass die Mitarbeiter jeglichen Schmuck abgelegt haben und dass Nagellack von den Fingern entfernt wurde. Nur so kann der Schutz einer Verbreitung von möglichen Erregern und die Entfernung von Verschmutzungen gewährleistet werden. Dies sind klare Regeln die auf aktuellen wissenschaftlichen Studien beruhen. Trotzdem kommt es im Arbeitsalltag in relevanten Bereichen immer wieder zu Diskussionen, Unstimmigkeiten und Unsicherheiten was diese Abläufe und Regeln angeht.
Doch nicht nur die Händehygiene stellt eine grundlegende Anforderung dar. Durch die angemessene Personalkleidung, die sich in Arbeits-, Bereichs- und Schutzkleidung unterteilen lässt, kann unterschiedlichsten Risiken vorgebeugt werden. Wichtig hierbei ist, dass sie sauber und frei von Krankheitserregern getragen und getrennt von der Privatkleidung gelagert wird. Außerdem sollte auch die Reinigung beachtet werden. Es sollte vermieden werden, dass Mitarbeiter ihre Personalkleidung völlig ohne Anweisungen selbst waschen. Es müssen hierfür klare Regeln formuliert und alle im Team darüber aufgeklärt werden, wie die Abläufe sind und welche Risiken das Missachten birgt.
Die Reinigung und Desinfektion von Flächen dient sowohl der Sauberkeit als auch der Infektionsverhütung und damit ebenfalls dem Patienten- und Personalschutz. Durch intensive Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen wird der Bestand von Mikroorganismen verringert. Davon sind alle Flächen, Fußböden, Geräte usw. betroffen, die sowohl in Patienten- als auch in Mitarbeiterkontakt kommen können.
Der Hygieneplan stellt die Grundlage des Hygienemanagements dar. Darin wird der notwendige Umfang der Maßnahmen festgelegt, auch in Bezug auf den Umgang mit Medikamenten, Impfstoffen und Patienten. Es wird detailliert beschrieben wie, mit welchen Mitteln und zu welchen Zeitpunkten zu verfahren ist.
Da die Hygienevorschriften einen immensen Umfang einnehmen können, kann es praxisintern zu Unsicherheiten bezüglich der aktuellen Vorgaben kommen. Wird der Hygieneplan regelmäßig auf dem aktuellen Stand gehalten (d.h. mit neuesten Erkenntnissen abgeglichen, neue Instrumente oder z.B. Desinfektionsmittel werden aufgenommen und beschrieben) und außerdem individuell an die Bedürfnisse der Praxis angepasst, kann er als Hilfe und Orientierung für alle Mitarbeiter dienen und Missverständnisse verhindern. Dazu muss er selbstverständlich für alle zugänglich gemacht werden und ggf. die Mitarbeiter in internen Schulungen regelmäßig über Neuerungen informiert werden.
Sie sehen, Hygienemanagement bedarf neben umfangreichem Wissen zu verschiedenen Krankheitserregern und potentiellen Gefahrenquellen viel Zeit und Muße. Angefangen mit der ordentlichen Feststellung des Status Quo der Praxis bis hin zur Erstellung detaillierter Vorschriften, die allen Richtlinien, Gesetzen und den individuellen Ansprüchen der Praxis entsprechen. Häufig kann das von einem Mitarbeiter des Praxisteams allein nicht geleistet werden. Holen Sie sich daher Unterstützung bei unseren ausgebildeten Fachkräften. Wir unterstützen Sie gerne von der Beratung bis hin zur kompletten Begehung der Praxis mit der Erstellung eines aktuellen und individuell angepassten Hygieneplans.
Bereits seit dem 01. Januar 2001 ist jede Praxis dazu verpflichtet, einen Hygieneplan zu erstellen und zu führen. Nach dem TRBA 250 (Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege) soll der Hygieneplan „Regelungen zu Desinfektion, Reinigung und Sterilisation sowie zur Ver- und Entsorgung enthalten“. Im Gegensatz zu Krankenhäusern, in denen diese Aufgaben zentral geregelt werden, müssen niedergelassene Ärzte das Hygienemanagement selbstständig koordinieren. Das heißt: Der ärztliche Leiter einer Praxis trägt die Verantwortung, die Verbreitung von Infektionskrankheiten zu minimieren und so das Wohlergehen von Patienten und Mitarbeitern zu sichern. Meist wird dies nicht vom Arzt selbst ausgeführt, stattdessen wird die Aufgabe an einen Mitarbeiter delegiert, der nach entsprechender Weiterbildung für die Aufstellung, Einhaltung und Pflege des Hygieneplans sorgt und alle hygienerelevanten Themen im Blick behält. Häufig wird eine Praxis auch von externen Hygienefachpersonen unterstützt, da die zusätzlichen Aufgaben für den Mitarbeiter selten zu bewältigen sind.
Es ist wichtig den Überblick über alle gesetzlichen und rechtlichen Vorgaben zu behalten. Die Anforderungen an die Praxis ergeben sich aus verschiedenen Gesetzen. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) behandelt vor allem die Themen:
Das Robert-Koch-Institut (RKI) ist durch das IfSG §4 gesetzlich dazu beauftragt Konzeptionen herauszugeben, die die frühzeitige Erkennung und Verhinderung der Verbreitung von übertragbaren Erkrankungen und Infektionen dient. Diese orientieren sich an aktuellen Forschungsergebnissen. Praxen sind angehalten, sich kontinuierlich auf dem aktuellen Stand der Richtlinien zu halten und die praxisinternen Hygienestandards anzupassen. Staatliche Behörden, wie Gesundheitsämter, führen daher immer häufiger stichprobenartige Begehungen von Arztpraxen durch. Werden Mängel im Hygienemanagement festgestellt, drohen Konsequenzen, wie Auflagen, Bußgelder, Einschränkung der Tätigkeit der Praxis oder sogar Schließung.
Bestimmte Beratungsinhalte werden aus dem Europäischen Sozialfonds durch die Bundesregierung finanziell gefördert.